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E-Rechnungspflicht ab 2025 Alle notwen­di­gen
Ände­run­gen
in Dynamics 365
Business Cen­tral –
und Ihre
Vorteile durch die
Umstellung

Im B2B-Bereich sind elek­tronische Rechnungen für deutsche Unternehmen zukünftig Pflicht: Ab Januar 2025 wird die Umstellung in zwei Phasen ablaufen. Zu Beginn müssen Sie zunächst imstande sein, E-Rechnungen zu empfangen. Bereiten Sie sich bis zum Ende des Jahres bestmöglich vor, um sicher und rechtskonform zu handeln – und um auch von den damit verbundenen Vorteilen in Dynamics NAV und Dynamics 365 Business Central zu profitieren.


Die Grundlagen zum Thema „E-Rechnung

Als Erstes ist es notwendig, sich mit den Grundlagen zum Thema „E-Rechnung“ sowie mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Sollten Sie sich bereits mit dem Thema auskennen, können Sie direkt zum Abschnitt ‘Übertragungsmöglichkeiten und technische Voraussetzungen von E-Rechnungen’ springen und dort Informationen dazu erhalten, wie Sie Business Central für den Empfang und Versand von E-Rechnungen einrichten.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist eine Rechnung, die die Vorgaben der europäischen Norm EN 16931 erfüllt, welche in der entsprechenden EU-Richtlinie zu finden ist.

So ist die E-Rechnung in der EU-Richtlinie definiert

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übertragen und empfangen wird, sodass ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht wird. (Quelle: §2 der ERechV „elektronische Rechnungsverordnung“, EU-Richtlinie 2014/55/EU).

Rechtlicher Rahmen der EU-Richtlinie vs. Steuergesetz

Die EU-Richtlinie 2014/55/EU fordert bereits einen strukturierten Datensatz für E-Rechnungen bei öffentlichen Aufträgen. Im deutschen Umsatzsteuergesetz (§ 14 Abs. 1 S. 8 UStG) in Verbindung mit den GoBD ist jedoch keine spezifische technische Umsetzung vorgeschrieben. Ein reines PDF-Dokument ist daher derzeit als E-Rechnung zulässig, sofern die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit gewährleistet sind.

Was ist ein strukturierter Datensatz?

Bei einem strukturierten Datensatz für E-Rechnungen handelt es sich um eine standardisierte Form der Datenorganisation. Er enthält spezifische Informationen über eine Rechnung, wobei die Datenfelder klar definiert sind und einem einheitlichen Format folgen (PDF-Dateien zählen nicht zu diesen Datensätzen). Dies ermöglicht die automatisierte Verarbeitung und Integration in ERP-Systemen wie Business Central.

Was ist ein unstrukturierter Datensatz?

Ein unstrukturierter Datensatz ist das Gegenteil eines strukturierten Datensatzes. Hierbei sind die Daten nicht in einem fest definierten Format organisiert, sondern liegen in einem freien oder variablen Format vor.

Die rechtlichen Vorgaben rund um die E-Rechnung

Welche Fristen gehen mit der Änderung einher?

Auf der Grundlage des Wachstumschancengesetzes wird die E-Rechnung ab 01.01.2025 für Unternehmen mit B2B-Geschäft verpflichtend. Diese Pflicht wird mittels mehrerer Fristen umgesetzt:

  • Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen, die steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze verzeichnen, in der Lage sein, E-Rechnungsformate zu empfangen und zu verarbeiten.
  • Bis zum 31.12.2026 ist der Versand von Papierrechnungen gestattet. Auch andere elektronische Formate als DIN EN 16931, wie z. B. PDF, dürfen versendet werden, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 800.000 € gilt diese Regelung sogar bis zum 31.12.2027.
  • Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 € B2B-Rechnungen im elektronischen Format DIN EN 16931 ausstellen.
  • Ab dem 01.01.2028 sind alle Unternehmen verpflichtet, B2B-Rechnungen gemäß der neuen Formatvorschriften im E-Rechnungsformat zu versenden und zu empfangen.

Zugelassene E-Rechnungsformate

Den aktuellen Gesetzesvorgaben entsprechen zurzeit nur die folgenden drei Formate:

  • XRechnung
  • ZUGFeRD-Versionen, größer gleich V2.0.1
  • PEPPOL BIS-Versionen größer gleich V3

Hinweis: Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass ggf. weitere Formate hinzukommen werden.

E-Rechnungspflicht ab 2025 – kurz und bündig

Zunächst sind Sie ab dem 01.01.2025 also erst einmal verpflichtet, in der Lage zu sein, E-Rechnungen in Empfang zu nehmen und zu verarbeiten, insofern Sie eine E-Rechnung erhalten. Hierbei erfüllen Sie sogar schon die gesetzlichen Pflichten, wenn Sie imstande sind, lediglich eines der Formate, die der Norm entsprechen, zu empfangen und zu verarbeiten.

Übertragungsmöglichkeiten und technische Voraussetzungen von E-Rechnungen

Übermittlung von E-Rechnungen

Unternehmen haben die Wahl, wie sie ihre E-Rechnungen versenden und empfangen möchten. Eine theoretische Möglichkeit wäre die Übertragung von XML-Dateien per E-Mail. Allerdings gibt es effizientere Wege. Hierfür steht im Standard-Funktionsumfang von Business Central die Möglichkeit zur Verfügung, einen Belegaustauschdienst zu verwenden, was weiter unten im Abschnitt ‘E-Rechnung: Die Standard-Funktionalität in Business Central’ genauer beschrieben wird.

Leichterer Übergang zur digitalen Rechnung: Verschiedene Lösungen aus dem Marketplace

Wie im Abschnitt ‘Die rechtlichen Vorgaben rund um die E-Rechnung’ erwähnt, tritt die gesetzliche Verpflichtung zur Annahme der E-Rechnungen Anfang 2025 in Kraft. Grundlegend erfüllen sowohl Dynamics NAV ab Version 2016 als auch Dynamics 365 Business Central die Voraussetzungen zum Empfang von E-Rechnungen.

Business Central verfügt zusätzlich auch über die Strukturen zum Versand gesetzeskonformer Formate. Um Unternehmen bei der Umsetzung der Gesetzesanforderung unter die Arme zu greifen, bieten Dienstleistende Lösungen über den Business Central Marketplace an, welche beim Versand und Empfang von E-Rechnungen unterstützen. Diese spezialisierten Dienstleistenden entwickeln und implementieren maßgeschneiderte E-Rechnungs-Lösungen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und den Übergang zur digitalen Rechnungsstellung erleichtern. In der folgenden Tabelle finden Sie einige vielversprechende Dienstleistende – sortiert nach Version.

Dienstleistende → Pagero - E-Invoicing-App Belware Xrechnung Contina E-Documents (DocCapture) Konica Minolta connect.ZUGFeRD Konica Minolta plus.e-invoicing Anveo EDI Connect
E-Rechnungs-Formate →
Version ↓
XRechnung, PEPPOL BIS 3 XRechnung, PEPPOL BIS 3 ZUGFeRD v 2.0.1 ZUGFeRD, XRechnung (XML) ZUGFeRD v 2.0.1, XRechnung XRechnung, PEPPOL BIS 3
Business Central SaaS/OnPrem ✔️ ✔️ ✔️ ✔️ ✔️
NAV2009 ✔️ ✔️
NAV2010 ✔️ ✔️
NAV2011 ✔️ ✔️
NAV2012 ✔️ ✔️
NAV2013 ✔️ ✔️
NAV2014 ✔️ ✔️ ✔️
NAV2015 ✔️ ✔️ ✔️
NAV2016 ✔️ ✔️ ✔️ ✔️
NAV2017 ✔️ ✔️ ✔️ ✔️ ✔️
NAV2018 ✔️ ✔️ ✔️ ✔️ ✔️

✔️ = Mögliche Lösung
❌ = Keine mögliche Lösung
❓ = Keine Information bekannt

E-Rechnung: Die Standard-Funktionalität in Business Central

Im Standard-Funktionsumfang von Business Central stehen Ihnen Möglichkeiten zum Versenden und Empfangen von E-Rechnungen im Format PEPPOL BIS 3 über einen Belegaustauschdienst zur Verfügung. Um einen solchen Dienst zu hinterlegen, rufen Sie bitte ‘Belegaustauschdienst – Einrichtung’ auf. Hier werden Sie feststellen, dass der Service von Tradeshift vorbelegt ist. Dieser unterstützt jedoch nur die Formate PEPPOL BIS 2.0 und PEPPOL BIS 2.1 (Stand: Juli 2024).

Um einen anderen Dienst zu hinterlegen, füllen Sie die Felder entsprechend der folgenden Vorgaben.

Feld Beschreibung
Benutzeragent Geben Sie einen Text ein, der zur Identifizierung Ihres Unternehmens in den Prozessen des Belegaustauschs verwendet werden kann.
Aktiviert Geben Sie an, ob die Verbindung zum Dienst aktiviert ist. 
Hinweis: Wenn Sie den Dienst aktivieren, werden mindestens zwei Einträge für die Aufgabenwarteschlange erstellt, um elektronische Belege zu versenden und zu empfangen. Wenn Sie den Service deaktivieren, werden die Aufgabenwarteschlangenposten gelöscht.
Sandkasten Geben Sie an, ob Sie eine Verbindung zu einer Sandbox-Version des Document Exchange Services herstellen möchten.
Registrierungs-URL Geben Sie die Webseite an, auf der Sie sich für den Belegaustauschdienst anmelden.
App-URL Wählen Sie den Link, um den App Store zu öffnen und die Business Central Integration App zu aktivieren oder zu deaktivieren.
Dienste-URL Geben Sie die Adresse des Belegaustauschdienstes an, die aufgerufen wird, wenn Sie elektronische Belege versenden und erhalten.
Anmelde-URL Geben Sie die URL für die Seite an, mit der Sie sich beim Document Exchange Service anmelden. Dies ist die Seite, auf der Sie den Benutzernamen und das Kennwort Ihres Unternehmens eingeben.
Webanfragen protokollieren Hier legen Sie fest, ob Webanforderungen im Zusammenhang mit dem Dienst protokolliert werden sollen. Das Protokoll befindet sich im Temp-Ordner des Servers.

E-Rechnungen in Business Central empfangen und versenden – Einrichtungen in den Stammdaten

Business Central unterstützt den Versand und Empfang von E-Rechnungen im PEPPOL BIS-Format.

Manueller Empfang und Versand

Für den manuellen Versand und Empfang von E-Rechnungen in Business Central ist es erforderlich, dass Sie entsprechende Einrichtungen an den folgenden Stammdaten vornehmen.

Rufen Sie zunächst die Seite ‘Firmendaten’ auf. Hinterlegen Sie hier einen Wert im Feld USt-ID’.

Auf der Debitoren-/Kreditorenkarte der relevanten Debitoren/Kreditoren füllen Sie unter ‘Fakturierung’ das Feld ‘USt-ID’.

Im empfangenden System muss eine Artikelreferenznr. gepflegt werden, damit der Artikel der richtigen Nummer zugeordnet werden kann.

Navigieren Sie über die Suche zur ‘MwSt.-Buchungsmatrix Einr.’. Hinterlegen Sie hier für jede Zeile, welche für elektronische Belege Verwendung findet, einen dem UNCL5305-Standard entsprechenden Wert im Feld ‘Steuerkategorie’: S = Steuerpflichtige Umsätze mit Vorsteuerabzug, E = Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, K = Innergemeinschaftliche Lieferung und Leistung, V = Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug, M = Margenbesteuerte Umsätze, A = Nicht steuerbare Umsätze.

Für jede Einheit (Aufruf ‘Einheiten’), welche im Zuge des elektronischen Belegaustauschs verwendet wird, ist es notwendig, einen Wert im Feld ‘Internationaler Standardcode’ zu hinterlegen. Richten Sie sich hier bitte nach dem Standard gemäß UNECERec20.

Empfang und Versand über den Belegaustauschdienst

Damit Sie den integrierten Belegaustauschdienst verwenden können, ist es zusätzlich erforderlich, dass Sie die folgenden Einrichtungen vornehmen.

Hinterlegen Sie hier zusätzlich einen Wert im Feld ‘GLN’. Setzen Sie ebenfalls das Kennzeichen ‘GLN in elektronischen Belegen verwenden’, um die GLN in elektronischen Belegen als Identifikationsnummer zu verwenden.

Öffnen Sie die Seite ‘Länder/Regionen’. Hier ist es erforderlich, dass das Feld ‘MwSt.-Schema’ für die Länder ausgefüllt ist, in welche Sie elektronische Belege versenden bzw. aus welchen Sie diese empfangen. Hier wird die vierstellige Nummer der nationalen Behörde angegeben, die die USt-IdNr. für das Land bzw. die Region ausgibt. Dieses Feld wird dann verwendet, wenn Sie das Feld ‘GLN’ in den Unternehmensdaten nicht gepflegt haben.

Zur Identifizierung von Artikeln in Verbindung mit dem elektronischen Senden und Empfangen von E-Rechnungen über den Belegaustauschdienst muss auf der Artikelkarte das Feld ‘GTIN’ (Global Trade Item Number: eine 13-stellige Nummer mit welcher jeder Artikel, jedes Produkt oder jede Produktvariante weltweit überschneidungsfrei identifiziert werden kann) für alle Artikel gepflegt sein, welche hier relevant sind.

Hier gelten dieselben Vorgaben wie für die Unternehmensdaten. Auf der Debitoren-/Kreditorenkarte der relevanten Debitoren/Kreditoren füllen Sie unter ‘Fakturierung’ das Feld ‘GLN’ und setzen das Kennzeichen ‘GLN in elektronischen Belegen verwenden’.

E-Rechnungen in Business Central – Versand und Empfang von E-Rechnungen über den Belegaustauschdienst

Um E-Rechnungen im PEPPOL BIS-Format über den Belegaustauschdienst versenden zu können, navigieren Sie als Nächstes in die Belegsendeprofile. Hier können Sie entweder ein bestehendes Profil bearbeiten oder ein neues Profil anlegen. Wählen Sie nun unter ‘Sendeoptionen’ im Feld ‘Elektronischer Beleg’ den Wert ‘Über Belegaustauschdienst’ aus, um den Dienst zu nutzen, den Sie hinterlegt haben. Daraufhin wählen Sie bitte für das Format den Wert ‘PEPPOL BIS3’. Um dieses Belegsendeprofil auf alle Debitoren anzuwenden, aktivieren Sie unter ‘Allgemein’ das Kontrollkästchen ‘Standard’.

Außerdem ist wichtig, dass Sie vor dem Buchen der Verkaufsrechnung einen Wert im Feld ‘Ihre Referenz’ beim entsprechenden Beleg hinterlegen. Andernfalls ist ein Buchen des Belegs nicht möglich.

Um nun E-Rechnungen über den Belegaustauschdienst zu versenden, führen Sie in der Gebuchten Verkaufsrechnung die Aktion ‘Drucken/Senden>Senden…’ aus. Das Fenster, das sich daraufhin öffnet, sollte folgendermaßen aussehen.

Beleg senden an

Hier bestätigen Sie dann mit ‘OK’ und die Rechnung wird versandt.

Der Empfang wird über eine dazu einzurichtende Aufgabenwarteschlange durchgeführt, welche die E-Rechnungen über den Belegaustauschdienst abruft. Diese wird mit Aktivierung des Belegaustauschdienstes automatisch erstellt.

E-Rechnungen in Business Central – manueller Versand von E-Rechnungen

Um E-Rechnungen in Business Central manuell – bspw. per E-Mail – zu versenden, nutzen Sie nach dem Buchen von Belegen in der Gebuchten Verkaufsrechnung die Aktion ‘Drucken/Senden>Senden…’.

Drucken/Senden

Nach Auswahl des elektronischen Belegs als Datenträger sowie PEPPOL BIS3 als Format und durch das abschließende Bestätigen mit ‘OK’ wird die XML-Datei zum Versand erstellt.

Manueller Versand

E-Rechnungen in Business Central – manueller Empfang von E-Rechnungen

Für den manuellen Empfang elektronischer Belege navigieren Sie über die Suche in ‘Eingehende Belege’. Wählen Sie hier über ‘Neu>Aus Datei erstellen’ und ziehen Sie die einzulesende Datei in das Drag & Drop-Fenster, das sich nun öffnet.

Manueller Empfang

Im folgenden Fenster können Sie bereits grundlegende Informationen zum Beleg entnehmen.

Eingehender Beleg

Wenn alle Daten korrekt sind, kann nun über den Aufruf ‘Beleg erstellen’ der zugehörige Beleg in Business Central generiert werden.

Einkaufsrechnung erstellt

Im Anschluss können Sie mit dem erstellten Beleg wie gewohnt weiterarbeiten.

Belegzeilen der Art „Artikel“ werden dann angelegt, wenn die übergebene Artikelnummer in den Artikelreferenzen zu dem Kreditoren gefunden werden konnte. Wenn die Nummer nicht bekannt ist, wird eine Belegzeile mit der Art „Sachkonto“ angelegt.

Erstellter Beleg

Weitere Alternativen: Externe Tools und DMS

Sollte für Ihre Dynamics-NAV Version keine Lösung zur Verfügung stehen, welche das Thema „E-Rechnung“ zufriedenstellend abbilden kann, so empfehlen wir Ihnen, zu prüfen, ob ein Update auf die aktuelle Business Central-Version in Frage kommt. Generell ist es empfehlenswert, das ERP-System auf dem aktuellen Stand zu halten, um von vielen Neuerungen profitieren zu können.

Alternativ gibt es externe Tools, welche sich mit dem Empfangen und Versenden von E-Rechnungen beschäftigen. Außerdem lohnt sich ein Blick auf das DMS-Portfolio, sofern Sie mit einem Document Management System (DMS) arbeiten. Denn auch im DMS könnte es Workflows geben, welche für E-Rechnungen eingehalten werden sollten.

Fazit: Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen durch die Umstellung auf E-Rechnungen

Die Umstellung auf E-Rechnungen mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch mit dem richtigen Anbietenden und Partner an Ihrer Seite bietet sie die Chance auf Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen. Dynamics NAV und Dynamics 365 Business Central bieten die Voraussetzungen, damit Sie von den Vorteilen der E-Rechnung profitieren können.

Potenzial für Effizienzsteigerungen

  • Reduzierung von Arbeitsschritten
  • Kürzere Bearbeitungszeiten
  • Transparente Workflows

Potenzial für Kostensenkungen

  • Reduzierung von Druck- und Versandkosten
  • Effiziente Rechnungsverarbeitung
  • Verringerung von Fehlerkosten
  • Schnellere Zahlungseingänge
  • Rabatte & Skonto-Einhaltung bei Verbindlichkeiten

Unsicher, ob Sie die Anforderungen erfüllen? Wir helfen gerne weiter!

Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Dynamics NAV-Anwendung die Anforderungen der E-Rechnungspflicht erfüllt. Wir unterstützen Sie auch bei einem Upgrade oder einer Neueinführung von Business Central.

E-Rechnung
Der Empfang von E-Rechnungen wird im B2B-Bereich ab Januar 2025 Pflicht – sind Sie gut darauf vorbereitet?