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E-Rechnungspflicht ab 2025 Alle notwen­di­gen
Ände­run­gen
in Dynamics 365
Business Cen­tral –
und Ihre
Vorteile durch die
Umstellung

Im B2B-Bereich sind elek­tronische Rechnungen fĂŒr deutsche Unternehmen zukĂŒnftig Pflicht: Ab Januar 2025 wird die Umstellung in zwei Phasen ablaufen. Zu Beginn mĂŒssen Sie zunĂ€chst imstande sein, E-Rechnungen zu empfangen. Bereiten Sie sich bis zum Ende des Jahres bestmöglich vor, um sicher und rechtskonform zu handeln – und um auch von den damit verbundenen Vorteilen in Dynamics NAV und Dynamics 365 Business Central zu profitieren.


Die Grundlagen zum Thema „E-Rechnung

Als Erstes ist es notwendig, sich mit den Grundlagen zum Thema „E-Rechnung“ sowie mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Sollten Sie sich bereits mit dem Thema auskennen, können Sie direkt zum Abschnitt ‘Übertragungsmöglichkeiten und technische Voraussetzungen von E-Rechnungen’ springen und dort Informationen dazu erhalten, wie Sie Business Central fĂŒr den Empfang und Versand von E-Rechnungen einrichten.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist eine Rechnung, die die Vorgaben der europĂ€ischen Norm EN 16931 erfĂŒllt, welche in der entsprechenden EU-Richtlinie zu finden ist.

So ist die E-Rechnung in der EU-Richtlinie definiert

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, ĂŒbertragen und empfangen wird, sodass ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht wird. (Quelle: §2 der ERechV „elektronische Rechnungsverordnung“, EU-Richtlinie 2014/55/EU).

Rechtlicher Rahmen der EU-Richtlinie vs. Steuergesetz

Die EU-Richtlinie 2014/55/EU fordert bereits einen strukturierten Datensatz fĂŒr E-Rechnungen bei öffentlichen AuftrĂ€gen. Im deutschen Umsatzsteuergesetz (§ 14 Abs. 1 S. 8 UStG) in Verbindung mit den GoBD ist jedoch keine spezifische technische Umsetzung vorgeschrieben. Ein reines PDF-Dokument ist daher derzeit als E-Rechnung zulĂ€ssig, sofern die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit gewĂ€hrleistet sind.

Was ist ein strukturierter Datensatz?

Bei einem strukturierten Datensatz fĂŒr E-Rechnungen handelt es sich um eine standardisierte Form der Datenorganisation. Er enthĂ€lt spezifische Informationen ĂŒber eine Rechnung, wobei die Datenfelder klar definiert sind und einem einheitlichen Format folgen (PDF-Dateien zĂ€hlen nicht zu diesen DatensĂ€tzen). Dies ermöglicht die automatisierte Verarbeitung und Integration in ERP-Systemen wie Business Central.

Was ist ein unstrukturierter Datensatz?

Ein unstrukturierter Datensatz ist das Gegenteil eines strukturierten Datensatzes. Hierbei sind die Daten nicht in einem fest definierten Format organisiert, sondern liegen in einem freien oder variablen Format vor.

Die rechtlichen Vorgaben rund um die E-Rechnung

Welche Fristen gehen mit der Änderung einher?

Auf der Grundlage des Wachstumschancengesetzes wird die E-Rechnung ab 01.01.2025 fĂŒr Unternehmen mit B2B-GeschĂ€ft verpflichtend. Diese Pflicht wird mittels mehrerer Fristen umgesetzt:

  • Ab dem 01.01.2025 mĂŒssen Unternehmen, die steuerbare und steuerpflichtige inlĂ€ndische B2B-UmsĂ€tze verzeichnen, in der Lage sein, E-Rechnungsformate zu empfangen und zu verarbeiten.
  • Bis zum 31.12.2026 ist der Versand von Papierrechnungen gestattet. Auch andere elektronische Formate als DIN EN 16931, wie z. B. PDF, dĂŒrfen versendet werden, sofern der RechnungsempfĂ€nger zustimmt. FĂŒr Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 800.000 € gilt diese Regelung sogar bis zum 31.12.2027.
  • Ab dem 01.01.2027 mĂŒssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 € B2B-Rechnungen im elektronischen Format DIN EN 16931 ausstellen.
  • Ab dem 01.01.2028 sind alle Unternehmen verpflichtet, B2B-Rechnungen gemĂ€ĂŸ der neuen Formatvorschriften im E-Rechnungsformat zu versenden und zu empfangen.

Zugelassene E-Rechnungsformate

Den aktuellen Gesetzesvorgaben entsprechen zurzeit nur die folgenden drei Formate:

  • XRechnung
  • ZUGFeRD-Versionen, grĂ¶ĂŸer gleich V2.0.1
  • PEPPOL BIS-Versionen grĂ¶ĂŸer gleich V3

Hinweis: Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass ggf. weitere Formate hinzukommen werden.

E-Rechnungspflicht ab 2025 – kurz und bĂŒndig

ZunĂ€chst sind Sie ab dem 01.01.2025 also erst einmal verpflichtet, in der Lage zu sein, E-Rechnungen in Empfang zu nehmen und zu verarbeiten, insofern Sie eine E-Rechnung erhalten. Hierbei erfĂŒllen Sie sogar schon die gesetzlichen Pflichten, wenn Sie imstande sind, lediglich eines der Formate, die der Norm entsprechen, zu empfangen und zu verarbeiten.

Übertragungsmöglichkeiten und technische Voraussetzungen von E-Rechnungen

Übermittlung von E-Rechnungen

Unternehmen haben die Wahl, wie sie ihre E-Rechnungen versenden und empfangen möchten. Eine theoretische Möglichkeit wĂ€re die Übertragung von XML-Dateien per E-Mail. Allerdings gibt es effizientere Wege. HierfĂŒr steht im Standard-Funktionsumfang von Business Central die Möglichkeit zur VerfĂŒgung, einen Belegaustauschdienst zu verwenden, was weiter unten im Abschnitt ‘E-Rechnung: Die Standard-FunktionalitĂ€t in Business Central’ genauer beschrieben wird.

Leichterer Übergang zur digitalen Rechnung: Verschiedene Lösungen aus dem Marketplace

Wie im Abschnitt ‘Die rechtlichen Vorgaben rund um die E-Rechnung’ erwĂ€hnt, tritt die gesetzliche Verpflichtung zur Annahme der E-Rechnungen Anfang 2025 in Kraft. Grundlegend erfĂŒllen sowohl Dynamics NAV ab Version 2016 als auch Dynamics 365 Business Central die Voraussetzungen zum Empfang von E-Rechnungen.

Business Central verfĂŒgt zusĂ€tzlich auch ĂŒber die Strukturen zum Versand gesetzeskonformer Formate. Um Unternehmen bei der Umsetzung der Gesetzesanforderung unter die Arme zu greifen, bieten Dienstleistende Lösungen ĂŒber den Business Central Marketplace an, welche beim Versand und Empfang von E-Rechnungen unterstĂŒtzen. Diese spezialisierten Dienstleistenden entwickeln und implementieren maßgeschneiderte E-Rechnungs-Lösungen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und den Übergang zur digitalen Rechnungsstellung erleichtern. In der folgenden Tabelle finden Sie einige vielversprechende Dienstleistende – sortiert nach Version.

Dienstleistende → Pagero - E-Invoicing-App Belware Xrechnung Contina E-Documents (DocCapture) Konica Minolta connect.ZUGFeRD Konica Minolta plus.e-invoicing Anveo EDI Connect
E-Rechnungs-Formate →
Version ↓
XRechnung, PEPPOL BIS 3 XRechnung, PEPPOL BIS 3 ZUGFeRD v 2.0.1 ZUGFeRD, XRechnung (XML) ZUGFeRD v 2.0.1, XRechnung XRechnung, PEPPOL BIS 3
Business Central SaaS/OnPrem ✔ ✔ ✔ ❌ ✔ ✔
NAV2009 ❓ ❌ ✔ ❌ ❌ ✔
NAV2010 ❓ ❌ ✔ ❌ ❌ ✔
NAV2011 ❓ ❌ ✔ ❌ ❌ ✔
NAV2012 ❓ ❌ ✔ ❌ ❌ ✔
NAV2013 ❓ ❌ ✔ ❌ ❌ ✔
NAV2014 ❓ ❌ ✔ ✔ ❌ ✔
NAV2015 ❓ ❌ ✔ ✔ ❌ ✔
NAV2016 ❓ ✔ ✔ ✔ ❌ ✔
NAV2017 ✔ ✔ ✔ ✔ ❌ ✔
NAV2018 ✔ ✔ ✔ ✔ ❌ ✔

✔ = Mögliche Lösung
❌ = Keine mögliche Lösung
❓ = Keine Information bekannt

E-Rechnung: Die Standard-FunktionalitÀt in Business Central

Im Standard-Funktionsumfang von Business Central stehen Ihnen Möglichkeiten zum Versenden und Empfangen von E-Rechnungen im Format PEPPOL BIS 3 ĂŒber einen Belegaustauschdienst zur VerfĂŒgung. Um einen solchen Dienst zu hinterlegen, rufen Sie bitte ‘Belegaustauschdienst – Einrichtung’ auf. Hier werden Sie feststellen, dass der Service von Tradeshift vorbelegt ist. Dieser unterstĂŒtzt jedoch nur die Formate PEPPOL BIS 2.0 und PEPPOL BIS 2.1 (Stand: Juli 2024).

Um einen anderen Dienst zu hinterlegen, fĂŒllen Sie die Felder entsprechend der folgenden Vorgaben.

Feld Beschreibung
Benutzeragent Geben Sie einen Text ein, der zur Identifizierung Ihres Unternehmens in den Prozessen des Belegaustauschs verwendet werden kann.
Aktiviert Geben Sie an, ob die Verbindung zum Dienst aktiviert ist. 
Hinweis: Wenn Sie den Dienst aktivieren, werden mindestens zwei EintrĂ€ge fĂŒr die Aufgabenwarteschlange erstellt, um elektronische Belege zu versenden und zu empfangen. Wenn Sie den Service deaktivieren, werden die Aufgabenwarteschlangenposten gelöscht.
Sandkasten Geben Sie an, ob Sie eine Verbindung zu einer Sandbox-Version des Document Exchange Services herstellen möchten.
Registrierungs-URL Geben Sie die Webseite an, auf der Sie sich fĂŒr den Belegaustauschdienst anmelden.
App-URL WÀhlen Sie den Link, um den App Store zu öffnen und die Business Central Integration App zu aktivieren oder zu deaktivieren.
Dienste-URL Geben Sie die Adresse des Belegaustauschdienstes an, die aufgerufen wird, wenn Sie elektronische Belege versenden und erhalten.
Anmelde-URL Geben Sie die URL fĂŒr die Seite an, mit der Sie sich beim Document Exchange Service anmelden. Dies ist die Seite, auf der Sie den Benutzernamen und das Kennwort Ihres Unternehmens eingeben.
Webanfragen protokollieren Hier legen Sie fest, ob Webanforderungen im Zusammenhang mit dem Dienst protokolliert werden sollen. Das Protokoll befindet sich im Temp-Ordner des Servers.

E-Rechnungen in Business Central empfangen und versenden – Einrichtungen in den Stammdaten

Business Central unterstĂŒtzt den Versand und Empfang von E-Rechnungen im PEPPOL BIS-Format.

Manueller Empfang und Versand

FĂŒr den manuellen Versand und Empfang von E-Rechnungen in Business Central ist es erforderlich, dass Sie entsprechende Einrichtungen an den folgenden Stammdaten vornehmen.

Rufen Sie zunĂ€chst die Seite ‘Firmendaten’ auf. Hinterlegen Sie hier einen Wert im Feld USt-ID’.

Auf der Debitoren-/Kreditorenkarte der relevanten Debitoren/Kreditoren fĂŒllen Sie unter ‘Fakturierung’ das Feld ‘USt-ID’.

Im empfangenden System muss eine Artikelreferenznr. gepflegt werden, damit der Artikel der richtigen Nummer zugeordnet werden kann.

Navigieren Sie ĂŒber die Suche zur ‘MwSt.-Buchungsmatrix Einr.’. Hinterlegen Sie hier fĂŒr jede Zeile, welche fĂŒr elektronische Belege Verwendung findet, einen dem UNCL5305-Standard entsprechenden Wert im Feld ‘Steuerkategorie’: S = Steuerpflichtige UmsĂ€tze mit Vorsteuerabzug, E = Steuerfreie UmsĂ€tze ohne Vorsteuerabzug, K = Innergemeinschaftliche Lieferung und Leistung, V = Steuerfreie UmsĂ€tze mit Vorsteuerabzug, M = Margenbesteuerte UmsĂ€tze, A = Nicht steuerbare UmsĂ€tze.

FĂŒr jede Einheit (Aufruf ‘Einheiten’), welche im Zuge des elektronischen Belegaustauschs verwendet wird, ist es notwendig, einen Wert im Feld ‘Internationaler Standardcode’ zu hinterlegen. Richten Sie sich hier bitte nach dem Standard gemĂ€ĂŸ UNECERec20.

Empfang und Versand ĂŒber den Belegaustauschdienst

Damit Sie den integrierten Belegaustauschdienst verwenden können, ist es zusÀtzlich erforderlich, dass Sie die folgenden Einrichtungen vornehmen.

Hinterlegen Sie hier zusĂ€tzlich einen Wert im Feld ‘GLN’. Setzen Sie ebenfalls das Kennzeichen ‘GLN in elektronischen Belegen verwenden’, um die GLN in elektronischen Belegen als Identifikationsnummer zu verwenden.

Öffnen Sie die Seite ‘LĂ€nder/Regionen’. Hier ist es erforderlich, dass das Feld ‘MwSt.-Schema’ fĂŒr die LĂ€nder ausgefĂŒllt ist, in welche Sie elektronische Belege versenden bzw. aus welchen Sie diese empfangen. Hier wird die vierstellige Nummer der nationalen Behörde angegeben, die die USt-IdNr. fĂŒr das Land bzw. die Region ausgibt. Dieses Feld wird dann verwendet, wenn Sie das Feld ‘GLN’ in den Unternehmensdaten nicht gepflegt haben.

Zur Identifizierung von Artikeln in Verbindung mit dem elektronischen Senden und Empfangen von E-Rechnungen ĂŒber den Belegaustauschdienst muss auf der Artikelkarte das Feld ‘GTIN’ (Global Trade Item Number: eine 13-stellige Nummer mit welcher jeder Artikel, jedes Produkt oder jede Produktvariante weltweit ĂŒberschneidungsfrei identifiziert werden kann) fĂŒr alle Artikel gepflegt sein, welche hier relevant sind.

Hier gelten dieselben Vorgaben wie fĂŒr die Unternehmensdaten. Auf der Debitoren-/Kreditorenkarte der relevanten Debitoren/Kreditoren fĂŒllen Sie unter ‘Fakturierung’ das Feld ‘GLN’ und setzen das Kennzeichen ‘GLN in elektronischen Belegen verwenden’.

E-Rechnungen in Business Central – Versand und Empfang von E-Rechnungen ĂŒber den Belegaustauschdienst

Um E-Rechnungen im PEPPOL BIS-Format ĂŒber den Belegaustauschdienst versenden zu können, navigieren Sie als NĂ€chstes in die Belegsendeprofile. Hier können Sie entweder ein bestehendes Profil bearbeiten oder ein neues Profil anlegen. WĂ€hlen Sie nun unter ‘Sendeoptionen’ im Feld ‘Elektronischer Beleg’ den Wert ‘Über Belegaustauschdienst’ aus, um den Dienst zu nutzen, den Sie hinterlegt haben. Daraufhin wĂ€hlen Sie bitte fĂŒr das Format den Wert ‘PEPPOL BIS3’. Um dieses Belegsendeprofil auf alle Debitoren anzuwenden, aktivieren Sie unter ‘Allgemein’ das KontrollkĂ€stchen ‘Standard’.

Außerdem ist wichtig, dass Sie vor dem Buchen der Verkaufsrechnung einen Wert im Feld ‘Ihre Referenz’ beim entsprechenden Beleg hinterlegen. Andernfalls ist ein Buchen des Belegs nicht möglich.

Um nun E-Rechnungen ĂŒber den Belegaustauschdienst zu versenden, fĂŒhren Sie in der Gebuchten Verkaufsrechnung die Aktion ‘Drucken/Senden>Senden…’ aus. Das Fenster, das sich daraufhin öffnet, sollte folgendermaßen aussehen.

Beleg senden an

Hier bestĂ€tigen Sie dann mit ‘OK’ und die Rechnung wird versandt.

Der Empfang wird ĂŒber eine dazu einzurichtende Aufgabenwarteschlange durchgefĂŒhrt, welche die E-Rechnungen ĂŒber den Belegaustauschdienst abruft. Diese wird mit Aktivierung des Belegaustauschdienstes automatisch erstellt.

E-Rechnungen in Business Central – manueller Versand von E-Rechnungen

Um E-Rechnungen in Business Central manuell – bspw. per E-Mail – zu versenden, nutzen Sie nach dem Buchen von Belegen in der Gebuchten Verkaufsrechnung die Aktion ‘Drucken/Senden>Senden…’.

Drucken/Senden

Nach Auswahl des elektronischen Belegs als DatentrĂ€ger sowie PEPPOL BIS3 als Format und durch das abschließende BestĂ€tigen mit ‘OK’ wird die XML-Datei zum Versand erstellt.

Manueller Versand

E-Rechnungen in Business Central – manueller Empfang von E-Rechnungen

FĂŒr den manuellen Empfang elektronischer Belege navigieren Sie ĂŒber die Suche in ‘Eingehende Belege’. WĂ€hlen Sie hier ĂŒber ‘Neu>Aus Datei erstellen’ und ziehen Sie die einzulesende Datei in das Drag & Drop-Fenster, das sich nun öffnet.

Manueller Empfang

Im folgenden Fenster können Sie bereits grundlegende Informationen zum Beleg entnehmen.

Eingehender Beleg

Wenn alle Daten korrekt sind, kann nun ĂŒber den Aufruf ‘Beleg erstellen’ der zugehörige Beleg in Business Central generiert werden.

Einkaufsrechnung erstellt

Im Anschluss können Sie mit dem erstellten Beleg wie gewohnt weiterarbeiten.

Belegzeilen der Art „Artikel“ werden dann angelegt, wenn die ĂŒbergebene Artikelnummer in den Artikelreferenzen zu dem Kreditoren gefunden werden konnte. Wenn die Nummer nicht bekannt ist, wird eine Belegzeile mit der Art „Sachkonto“ angelegt.

Erstellter Beleg

Weitere Alternativen: Externe Tools und DMS

Sollte fĂŒr Ihre Dynamics-NAV Version keine Lösung zur VerfĂŒgung stehen, welche das Thema „E-Rechnung“ zufriedenstellend abbilden kann, so empfehlen wir Ihnen, zu prĂŒfen, ob ein Update auf die aktuelle Business Central-Version in Frage kommt. Generell ist es empfehlenswert, das ERP-System auf dem aktuellen Stand zu halten, um von vielen Neuerungen profitieren zu können.

Alternativ gibt es externe Tools, welche sich mit dem Empfangen und Versenden von E-Rechnungen beschĂ€ftigen. Außerdem lohnt sich ein Blick auf das DMS-Portfolio, sofern Sie mit einem Document Management System (DMS) arbeiten. Denn auch im DMS könnte es Workflows geben, welche fĂŒr E-Rechnungen eingehalten werden sollten.

Fazit: Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen durch die Umstellung auf E-Rechnungen

Die Umstellung auf E-Rechnungen mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch mit dem richtigen Anbietenden und Partner an Ihrer Seite bietet sie die Chance auf Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen. Dynamics NAV und Dynamics 365 Business Central bieten die Voraussetzungen, damit Sie von den Vorteilen der E-Rechnung profitieren können.

Potenzial fĂŒr Effizienzsteigerungen

  • Reduzierung von Arbeitsschritten
  • KĂŒrzere Bearbeitungszeiten
  • Transparente Workflows

Potenzial fĂŒr Kostensenkungen

  • Reduzierung von Druck- und Versandkosten
  • Effiziente Rechnungsverarbeitung
  • Verringerung von Fehlerkosten
  • Schnellere ZahlungseingĂ€nge
  • Rabatte & Skonto-Einhaltung bei Verbindlichkeiten

Unsicher, ob Sie die Anforderungen erfĂŒllen? Wir helfen gerne weiter!

Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Dynamics NAV-Anwendung die Anforderungen der E-Rechnungspflicht erfĂŒllt. Wir unterstĂŒtzen Sie auch bei einem Upgrade oder einer NeueinfĂŒhrung von Business Central.

E-Rechnung
Der Empfang von E-Rechnungen wird im B2B-Bereich ab Januar 2025 Pflicht – sind Sie gut darauf vorbereitet?