Elektronische Rechnungen in Dynamics NAV: Per Knopfdruck
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Rechnungen
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In Microsofts ERP-System Dynamics NAV können Sie per Knopfdruck ausgehende Rechnungen auf elektronischem Wege an die EmpfÀngerinnen und EmpfÀnger verschicken. Seit 2011 sind solche elektronisch verschickten Rechnungen zulÀssig. Das Finanzamt stellt jedoch gewisse Regeln auf. Wenn Sie diese wichtigen Regeln beachten, werden die elektronischen Rechnungen auch vom Finanzamt als korrekt ausgestellt anerkannt.
Was Sie wissen mĂŒssen
Eine elektronische Rechnung muss fĂŒr den Vorsteuerabzug bestimmte Voraussetzungen erfĂŒllen.
Diese Voraussetzungen haben die oder der Rechnungsempfangende und die oder der Rechnungsausstellende unabhĂ€ngig voneinander jeweils in ihrem VerfĂŒgungsbereich sicherzustellen.
1. Zustimmung
Die oder der Empfangende muss der elektronischen Ăbermittlung bzw. dem Ăbermittlungsverfahren zustimmen. Die Zustimmung kann explizit eingeholt werden, indem bei der GeschĂ€ftspartnerin oder dem GeschĂ€ftspartner nachgefragt wird. Die Zustimmung kann auch stillschweigend erfolgen, indem die Kundschaft z. B. eine elektronische Rechnung einfach bezahlt.
2. ZulÀssige Datenformate
Dabei ist es unerheblich, ob es sich z. B. um ein Portable Document-Format handelt oder die E-Rechnung als Bild (.jpg, .gif, .bmp, âŠ) vorliegt. Unerheblich ist auch, ob die Rechnung per E-Mail oder als Download von einem Server ĂŒbermittelt wurde. Sie muss nur elektronisch ausgestellt und ĂŒbermittelt bzw. empfangen werden. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mĂŒssen eingehalten werden.
GĂ€ngige Rechnungsformate:
- Strukturierte Datenformate: XRechnung, EDI, XML
- Unstrukturierte Datenformate: Rechnungen im .tif-, .jpg- oder .pdf-Format (rein bildhaft)
- Hybride Datenformate: ZUGFeRD, PDF/A
3. Lesbarkeit
Lesbar bedeutet fĂŒr Menschen inhaltlich erfassbar und verstĂ€ndlich.
4. Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit
Die Unversehrtheit des Inhalts bedeutet, dass sich der Inhalt einer elektronischen Rechnung auf dem Ăbermittlungsweg nicht verĂ€ndern darf. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts können gewĂ€hrleistet werden durch:
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Technische Verfahren als Nachweis
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eine qualifizierte elektronische Signatur i. S. d. Signaturgesetzes
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mittels elektronischem Datenaustausch (z. B. EDI-Verfahren)
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mittels PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) Verfahren
In § 14 Abs. 3 UStG werden die qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) oder der elektronische Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19. Oktober 1994 (ABl. L 338 vom 28.12.1994, S. 98) genannt.
Beide Verfahren sind aufwendig bzw. schwerfĂ€llig. Einfacher kann der Nachweis mit einem innerbetrieblichen Kontrollverfahren gefĂŒhrt werden.
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Innerbetriebliche Kontrolle als Nachweis
Ein innerbetriebliches Kontrollverfahren, mit dem man jede Eintragung bis zu ihrer Quelle zurĂŒckverfolgen kann, um deren Richtigkeit zu prĂŒfen.
Den Nachweis ĂŒber die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Rechnungsinhalts muss der Unternehmer oder die Unternehmerin mithilfe eines sogenannten verlĂ€sslichen PrĂŒfpfads fĂŒhren. Ein verlĂ€sslicher PrĂŒfpfad ist eine Art innerbetriebliche Kontrolle bzw. ein innerbetriebliches Kontrollverfahren, das einen verlĂ€sslichen PrĂŒfpfad zwischen Rechnung und Leistung sicherstellt. Im Klartext: Der Unternehmer oder die Unternehmerin kontrolliert vom Eingang der Leistung bis zur Bezahlung der Rechnung, ob die erhaltene Leistung mit der in der Rechnung fakturierten Leistung identisch ist.
Im Einzelnen bedeutet dies:
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(Leistungs-)Eingangskontrolle
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Vergleich von Lieferschein und erhaltener Rechnung
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PrĂŒfung der Kontenverbindung auf der Rechnung
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5. Rechnungsmerkmale / Pflichtangaben
Genauso wie bei der Papierrechnung sind alle Pflichtangaben einer Rechnung einzuhalten.
Die Archivierung
GrundsĂ€tzlich mĂŒssen alle elektronischen, aufbewahrungspflichtigen GeschĂ€ftsunterlagen, insbesondere steuerrelevante Daten, den Anforderungen der GoBD hinsichtlich Datensicherheit, UnverĂ€nderbarkeit, Aufbewahrung und maschineller Auswertbarkeit genĂŒgen.
Die eingesetzten IT-Systeme sind ebenfalls in dieser Richtung zu prĂŒfen, Regelungen zum Datenzugriff sind zu treffen und die betroffenen Prozesse sind in Form von Verfahrensanweisungen im Unternehmen zu dokumentieren.
Die Vorteile
- Enorme Kostenersparnisse: Kein Porto und geringere Bearbeitungskosten etc.
- Vermeidung von Kommunikationsverlusten: Daten können direkt in die Systeme âeingespeistâ und verarbeitet werden.
- Effizienzgewinn durch Automatisierung: Keine manuelle Erfassung
- KĂŒrzere Bearbeitungszeiten: Kein Papierausdruck, keine Kuvertierung etc.
- Ăkologischer Vorteil: 2.000 Papierrechnungen pro Arbeitstag sind am Ende des Monats ein Baum!