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New Commerce Experience (NCE) Vereinbarung
über die Bereitstellung
und Betreuung
von Microsoft
Online-Diensten

Vereinbarung über die Bereitstellung und Betreuung von Microsoft Online-Diensten im New Commerce Experience (NCE) Modell.


Zwischen

Auftraggeber bzw. Kunde

– im Folgenden „Auftraggeber“ genannt –

und

AGOLUTION GmbH
Wilhelm-Schickard-Str. 2
48149 Münster

– im Folgenden „AGOLUTION“ genannt –

wird folgende Vereinbarung geschlossen:

Einleitung

AGOLUTION ist ein IT-Dienstleistungsunternehmen und Partner des Softwareherstellers und Cloud Betreibers Microsoft. Im Rahmen des „New Commerce Experience“ (NCE) Modells ist AGOLUTION Cloud Solution Provider (CSP) von Microsoft und berechtigt, seinen Unternehmenskunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Nutzung der Microsoft Online-Dienste anzubieten. Die Leistungserbringung im Rahmen der Microsoft Online-Dienste erfolgt in der Regel über folgende Vertragsbeziehungen: Der Microsoft Kundenvertrag  regelt dabei die vertragliche Beziehung zwischen Microsoft und dem Auftraggeber dieser Vereinbarung (Nutzer des Microsoft Online-Dienstes). Im Gesamtzusammenhang mit der geplanten Installation ist Microsoft somit der Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers durch Beistellung der im Kundenvertrag zwischen Microsoft und dem Auftraggeber aufgelisteten Leistungsbilder. AGOLUTION ist gegenüber dem Auftraggeber dieser Vereinbarung verpflichtet, ihn auf die Verpflichtungen, die sich aus den Nutzungs- und Lizenzbedingungen von Microsoft ergeben, hinzuweisen.

Das CSP-Programm ist der gängige Bezugsweg für Microsoft Online-Dienste über einen Microsoft Partner. Beim Abonnieren eines Online-Dienstes über ein Microsoft Bezugsprogramm sind die Bestimmungen zur Nutzung des Dienstes in den Produktbestimmungen von Microsoft  geregelt. Die Produktbestimmungen werden häufiger aktualisiert.

Die Produktbestimmungen werden durch Bezugnahme in die Verträge aufgenommen, die die Nutzung von Microsoft-Produkten und Professional Services durch den Kunden von Microsoft (Auftraggeber dieser Vereinbarung) regeln.

Gegenstand dieser Vereinbarung können entweder die Bereitstellung von Lizenzen für cloudbasierte Microsoft Standardsoftware sein oder die Miete von sogenannten Microsoft Azure-Diensten. Hinzu kommen Dienstleistungen, die von AGOLUTION erbracht werden.

Für das Microsoft CSP-Programm stehen zwei (2) Vertriebsformen zur Verfügung:

  1. Im „direkten“ Modell schließen der IT-Dienstleister einen Vertrag mit Microsoft und kann dann als IT-Dienstleister die Microsoft Online-Dienste direkt an den Endkunden vertreiben.

  2. Im „indirekten“ Modell ist ein sogenannter Distributor eingebunden. Dieser unterstützt den IT-Dienstleister (dort auch Reseller genannt) bei dem Vertrieb und Betrieb der CSP-Produkte. Der Reseller kann dafür die Infrastruktur, die der Distributor geschaffen hat, nutzen. Im „indirekten“ Modell ist zwischen den Parteien dieser Vereinbarung vereinbart, dass der Distributor als Unterstützung des IT-Dienstleisters eingebunden wird. Für den Fall, dass ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen dem IT-Dienstleisters und dem Auftraggeber abgeschlossen wird, ist der Distributor im AVV als Unterauftragsverarbeiter des IT-Dienstleisters zu benennen. Der Auftraggeber geht im Rahmen dieser Vereinbarung keine vertragliche Beziehung mit dem Distributor ein.

1. Gegenstand der Vereinbarung

1.1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Bereitstellung von Microsoft Online-Diensten, das heißt, die Verschaffung der für die Nutzung der cloudbasierten Dienste erforderlichen Nutzungsrechte auf Zeit.

1.2. Die Präzisierung der Leistungsbilder ergibt sich aus dem angenommenen Angebot des IT-Dienstleiters AGOLUTION.

1.3. AGOLUTION ist registrierter Microsoft Partner. Dies wird im Microsoft Partner Portal festgehalten und kann dort eingesehen werden. AGOLUTION ist aufgrund seines Microsoft Partner Agreements verpflichtet, auch gegenüber seinem Auftraggeber, nach dem Microsoft Code of Conduct  zu handeln und insbesondere die Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung einzuhalten.

1.4. Der IT-Dienstleiter AGOLUTION ist der erste Ansprechpartner des Auftraggebers für Anfragen im Zusammenhang mit der IT-Infrastruktur, die AGOLUTION betreut.

1.5. Die gegenständlichen Online-Dienste (Abonnements/Subscriptions) und die dafür geschuldete monatliche Vergütung sind im Einzelnen in den Aufträgen, die auf dieser Vereinbarung Bezug nehmen, aufgelistet.

1.6. Durch schriftliche Annahme dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber kommt eine Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und AGOLUTION zustande. Durch Freischaltung der Lizenzen kommt der Microsoft Kundenvertrag zwischen dem Auftraggeber und den jeweiligen Konzerngesellschaften der Microsoft Corporation (im Folgenden Microsoft) zustande. Der Austausch der hierfür erforderlichen Vertragsinformationen erfolgt zwischen dem Auftraggeber und AGOLUTION. Die auf Grundlage dieser Vereinbarung angebotenen Online-Dienste sind insbesondere solche der Microsoft Ireland Operations Limited. Diese werden auf Basis, der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Fassung des Microsoft Kundenvertrages erbracht.

1.7. In Punkt 16.1. werden die Bezugsquellen (durch Links) für den Microsoft Kundenvertrag, sowie für die geltenden Bestimmungen für die Microsoft Online-Dienste aufgelistet. Für die Nutzung, den Umfang, die Art und die Qualität der von Microsoft bereitgestellten Online-Dienste gelten ausschließlich die in Punkt 16.1. aufgelisteten Bestimmungen. Produktbeschreibungen und Darstellungen in Testprogrammen sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien.

1.8. Die Datenhaltung bzw. das Hosting findet in den Rechenzentren von Microsoft statt. Eine Liste aller vorhandenen Rechenzentrumsstandorte sowie alle verfügbaren Informationen über diese Rechenzentren, können über die in Punkt 16.2. aufgeführten Internetadressen eingesehen werden. Der Auftraggeber entscheidet allein und eigenständig, in welchen Rechenzentren von Microsoft er seine Datenhaltung eingerichtet haben möchte.

1.9. Der Auftraggeber erhält Zugriff auf die Online-Dienste und die Dokumentation. Die Dokumentation wird so geliefert, wie sie von Microsoft zur Verfügung gestellt wird. Die Lieferung einer Online-Dokumentation, auch wenn sie in englischer Sprache abgefasst ist, ist vertragsgemäß. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Überlassung eines Quellprogramms.

1.10. Eine Änderung der Funktionalität eines Online-Dienstes, z. B. durch neue Versionen, ist jederzeit möglich, aber nicht geschuldet. Diese Änderungen erfolgen ausschließlich durch Microsoft und nicht durch AGOLUTION.

1.11. AGOLUTIONs Leistungen im Zusammenhang mit der mietweisen Überlassung der Online-Dienste beinhalten nur dann Softwareinstallationen, auftraggeber-individuelle Anpassungen und Customizing, Schulungen und sonstige Dienst- und Werkleistungen, wenn dies gesondert und schriftlich zwischen den Parteien dieser Vereinbarung vereinbart wird.

2. Einräumung von Nutzungsrechten

2.1. Der Auftraggeber erhält für die Laufzeit dieser Vereinbarung ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vom Auftraggeber gebuchten Microsoft Online-Dienste auf Basis von Lizenzen.

2.2. Microsoft behält das alleinige Recht am geistigen Eigentum an den durch den IT-Dienstleiter AGOLUTION bereitgestellten und von Microsoft vertriebenen Online-Diensten.

2.3. Die geltenden Bestimmungen für die Microsoft Online-Dienste sind mit ihren jeweiligen Bezugsquellen in dieser Vereinbarung in Punkt 16.1. ausgewiesen und können über die Microsoft-Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden.

2.4. Der Lizenzgeber Microsoft, der Distributor und AGOLUTION sind berechtigt, die ordnungsgemäße Nutzung der Online-Dienste beim Auftraggeber auditieren zu lassen. Die Überprüfung darf nur durch einen gegenüber dem Lizenzgeber und der AGOLUTION zur Verschwiegenheit verpflichteten und unabhängigen Sachverständigen erfolgen, der Informationen nur dann und soweit herausgeben darf, als dass Lizenzverstöße vorliegen und soweit diese zur Durchsetzung von Lizenzverstößen erforderlich sind. Die Prüfung muss mit einer Frist von zwei (2) Wochen schriftlich angekündigt werden. Bei der Besichtigung und Durchführung der Überprüfung ist dafür Sorge zu tragen, dass dem Sachverständigen bei seiner Prüfung keine personenbezogenen Daten Dritter übermittelt oder sonst wie bekannt werden. Im Übrigen ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Sachverständigen die zur Durchführung der Prüfung notwendigen Auskünfte zu erteilen.

3. Beratung durch AGOLUTION zu den geltenden Bestimmungen von Microsoft

3.1. AGOLUTION darf gegenüber dem Auftraggeber keine Rechtsberatung leisten. Im Rahmen seiner Beratung bei der Software- und Anbieterauswahl hat AGOLUTION den Auftraggeber aber auf die unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und Microsoft geltenden Bestimmungen hingewiesen.

3.2. Damit AGOLUTION seinem Auftraggeber die bestmöglichen Services anbieten kann, muss er als Microsoft Partner von seinem Auftraggeber die Zustimmung zum Microsoft Kundenvertrag einholen, bevor AGOLUTION Microsoft-Produkte und -Dienste für seinen Auftraggeber bestellen darf.

3.3. AGOLUTION weist den Auftraggeber insbesondere darauf hin, dass die Bestimmungen des Microsoft Kundenvertrages irischem Recht unterliegen und zum Teil erheblich von den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abweichen. Dies gilt nicht abschließend, aber insbesondere für die Gewährleistung und Haftung. Der Auftraggeber sichert mit Annahme dieser Vereinbarung zu, dass er die Bedingungen des Microsoft Kundenvertrages nebst Anlagen und Produktbestimmungen in für ihn verständlicher Weise zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiert hat.

3.4. Ändert Microsoft die Bestimmungen des Kundenvertrages nebst Anlagen oder die Produktbestimmungen, so akzeptiert der Kunde von Microsoft die neuen geltenden Fassungen spätestens mit einer Verlängerung oder Veränderung eines Abonnements.

3.5. Die Akzeptanz des Microsoft Kundenvertrages durch den Auftraggeber wird durch AGOLUTION im Azure Active Directory Tenant (der jedem CSP Abonnement als Basis dient) fixiert, um eine verbindliche Nachweisbarkeit und insbesondere Transparenz für Microsoft zu schaffen. Hierzu werden folgende Angaben des Auftraggebers fixiert: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer (optional) und Datum der Akzeptanz.

3.6. Auf Abonnementbasis gewährte Lizenzen laufen am Ende des jeweiligen Abonnementzeitraums ab, sofern sie nicht verlängert werden.

3.7. Microsoft bietet derzeit drei (3) Abonnement Modelle an über die AGOLUTION umfassend aufgeklärt hat. Im Wesentlichen sind es die drei (3) nachfolgenden Modelle:

  1. Monatliche kündbare Abonnements. Diese gewähren keine Preisgarantie und sind teurer als Jahresabonnements. Dafür gewähren sie die größte Flexibilität.

  2. Ein Jahresabonnement mit Preisgarantie. Dieses ist in der Regel im Voraus zu bezahlen.

  3. Mehr-Jahresabonnement mit Preisgarantie. Hier sind unterschiedliche Preisgestaltungen möglich.

3.8. Die Jahresabonnements sind verbindlich gebucht für die vereinbarte Laufzeit. Eine Stornierung ist nur binnen zweiundsiebzig (72) Stunden ab Bestellung möglich. Nach Ablauf dieser „Stornofrist“ ist die Vergütung in der vereinbarten Zahlungsweise für die gesamte Laufzeit zu zahlen. Eine Kündigungsmöglichkeit ist nicht vorgesehen. Eine Erstattung für nicht genutzte Abonnements findet nicht statt.

3.9. Eine Erhöhung der Anzahl der genutzten Lizenzen ist auch innerhalb der Jahresabonnements möglich. Ebenso ist ein Upgrade von Lizenzen möglich, (z. B: von derzeit E3 auf E5). Ein Downgrade ist im Abonnementszeitraum nicht möglich.

4. Verfügbarkeit

4.1. AGOLUTION kann für die Funktionalitäten der vom Auftraggeber bestellten Microsoft Online-Dienste im Jahresdurchschnitt eine Verfügbarkeit nur insoweit sicherstellen, wie sie vom Cloud Betreiber Microsoft bereitgestellt wird.

4.2. Der Auftraggeber erkennt an, dass die Verfügbarkeit keine unmittelbare Verpflichtung der AGOLUTION darstellt. AGOLUTION vermittelt vielmehr die Dienste des Dienstanbieters Microsoft zu dessen Bedingungen und gemäß dessen geltenden Verfügbarkeitsvereinbarungen.

4.3. Microsoft kann die Anzahl der zur Verfügung stehenden Online-Dienste bzw. Lizenzen einschränken und / oder den Vertrieb einstellen. Hierauf hat AGOLUTION keinen Einfluss, und es trifft ihn somit kein Verschulden, wenn Dienste eingeschränkt oder eingestellt werden.

4.4. Für die Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur gelten die Vereinbarungen zum Servicelevel für Microsoft Online-Dienste in ihrer bei Vertragsschluss aktuellen Fassung.

5. Wartungsarbeiten

5.1. Werden Wartungsarbeiten durch den Cloud Betreiber Microsoft durchgeführt, wird AGOLUTION den Auftraggeber hierüber informieren, sofern AGOLUTION selbst über die Wartungsarbeiten in Kenntnis gesetzt wurde.

5.2. AGOLUTION führt keine Wartungsarbeiten an den Microsoft Online-Diensten durch, ohne sie zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt zu haben.

5.3. Für eine möglichst hohe Sicherstellung der Verfügbarkeit der Microsoft Online-Dienste und gegebenenfalls eine zügige Bearbeitung von Wartungs- und Supportfällen, sieht AGOLUTION regelmäßig etwaige Benachrichtigungen im Partner Center ein und stimmt diese mit dem Auftraggeber ab. Die hierfür vereinbarte Vergütung wird in der Bestellung zwischen Auftraggeber und AGOLUTION geregelt.

6. Störungsbeseitigung

6.1. AGOLUTION ist die zentrale Anlaufstelle des Auftraggebers bei Störungen. AGOLUTION verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber Störungsbeseitigungen im Zusammenhang mit den Microsoft Online-Diensten, im Rahmen des ihm Möglichen, gegen Entgelt zu erbringen.

6.2. Meldet der Auftraggeber eine Störung, so wird AGOLUTION versuchen, diese im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Ressourcen, schnellstmöglich zu beheben. Als Störungen werden dabei Fehler im Dienstablauf verstanden, die geeignet sind, den Einsatz der Online-Dienste im Betrieb des Auftraggebers mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen.

6.3. Stellt sich heraus, dass die Ursache einer Störung im Verantwortungsbereich des Distributors oder Microsoft liegt, wird sich AGOLUTION bei dem Distributor um schnellstmögliche Fehlerbehebung bemühen, bzw. nach Möglichkeit bei Microsoft ein entsprechendes Support-Ticket öffnen.

6.4. Der Distributor und Microsoft sind berechtigt, zur Bearbeitung von Störungsanfragen unmittelbaren Kontakt mit dem Auftraggeber aufzunehmen.

6.5. Die Fehlermeldungen können zu folgenden Servicezeiten bei den Helpdesks der AGOLUTION unter der Telefonnummer 0251 924329-0 und E-Mail hallo@agolution.com eingereicht werden: Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr (ausgenommen an deutschen gesetzlichen Bundes- oder Landesfeiertagen).

6.6. Die Störungsbeseitigung durch AGOLUTION stellen Dienstleistungen dar und werden ohne vertragliche Erfolgsverantwortung erbracht.

6.7. Sofern der Auftraggeber sonstige Dienstleistungen beauftragt, die keine Störungsbeseitigung gemäß dieser Ziffer 6. darstellen oder sich herausstellt, dass die Ursache der Störung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt, werden diese nach Aufwand, gemäß der Preisliste der AGOLUTION, abgerechnet.

6.8. AGOLUTION ist berechtigt zur Erfüllung der Störungsbeseitigung und zur Ausführung von sonstigen Dienstleistungen Subunternehmer zu beauftragen. Soweit dies von datenschutzrechtlicher Relevanz ist, wird sich AGOLUTION zuvor mit dem Auftraggeber abstimmen.

7. Vergütung

7.1. Der Auftraggeber zahlt die in den einzelnen Beauftragungen ausgewiesenen Nutzungsentgelte, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).

7.2. Die Höhe der Nutzungsentgelte für die Abonnements richtet sich nach der Art des Abonnements (monatlich, jährlich, mehrjährig) für die sich der Auftraggeber im Zeitpunkt der Bestellung entschieden hat.

7.3. Lizenzbasierte Preise sind für die Dauer eines Abonnements derzeit von Microsoft festgeschrieben. Nutzungsbasierte Preise und monatliche Abonnements können sich monatlich ändern.

7.4. Microsoft behält sich die Möglichkeit vor im Einzelfall auf bestimmte Produkte dem Auftraggeber einen Rabatt zu bewilligen. Gewährt Microsoft dem Auftraggeber einen solchen Rabatt, wird AGOLUTION den Auftraggeber darüber informieren.

7.5. Die Rechnungsstellung erfolgt durch AGOLUTION.

7.6. Bei Zahlungsverzug ist AGOLUTION berechtigt, Zinsen in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB, zu verlangen.

7.7. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als einer (1) Rechnung oder wesentlichen Teilen davon in Verzug, hat AGOLUTION das Recht, nach entsprechender Androhung, die Rechtseinräumung zur Nutzung der Lizenzen zu widerrufen und / oder den Zugang zur Nutzung des Online-Dienstes mit sofortiger Wirkung zu sperren. Dies hat keinen Einfluss auf den Fortbestand der Zahlpflicht bis zum Ablauf der im Abonnement vereinbarten Laufzeit. Hintergrund ist, dass Microsoft oder der Distributor von AGOLUTION die Zahlung einfordert. Im Zweifel ist weder ein solcher Widerruf noch ein Unterbinden des Zugangs als Rücktritt oder Kündigung dieser Vereinbarung auszulegen.

7.8. Das Recht Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers

8.1. Der Auftraggeber muss die Client Software selbst auf seinen Rechnern installieren und die für die Anwendung notwendigen Voraussetzungen schaffen. Es sei denn, AGOLUTION wird mit diesem Leistungsbild gesondert beauftragt.

8.2. Der Auftraggeber ist für das Laden der eigenen Daten selbst verantwortlich. Der Auftraggeber erhält zu diesem Zweck einen Nutzeraccount und ein Kennwort.

8.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Kennwort, auch auf Nachfrage, nicht bekannt zu geben. AGOLUTION weist darauf hin, dass seine Mitarbeiter nicht berechtigt sind, nach dem Kennwort zu fragen.

8.4. Der Auftraggeber haftet für den Schaden, der dadurch entsteht, dass durch sein Verhalten Dritte von seinem Kennwort Kenntnis erlangen. Sobald er feststellt, dass die Dienstleistungen der AGOLUTION oder des Cloud Anbieters unter seinem Kennwort durch Dritte unrechtmäßig genutzt werden, ist er verpflichtet AGOLUTION unverzüglich über die unberechtigte Nutzung zu informieren.

8.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Nutzung der Online-Dienste nicht gegen geltende Rechtsvorschriften zu verstoßen.

8.6. Der Auftraggeber stellt AGOLUTION von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder wegen eines Gesetzes- oder vertragswidrigen sonstigen Inhalts gegen AGOLUTION geltend gemacht werden.

8.7. Der Auftraggeber hat bei der Feststellung von Fehlern oder Unregelmäßigkeiten unverzüglich den AGOLUTION zu informieren. Werden bei einer Untersuchung dieser Vorfälle Störungen festgestellt, die zu Änderungen des Verfahrensablaufs führen, ist die entsprechende Verfahrensänderung vor ihrer Durchführung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Sie wird durch AGOLUTION nicht ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers vollzogen.

9. Gewährleistung durch AGOLUTION

9.1. Produktbeschreibungen und Darstellungen von Programmfunktionen durch AGOLUTION sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Wenn und soweit Gewährleistungsrecht zur Anwendung kommt, gilt:

9.2. Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet; sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Sache erwarten kann.

9.3. Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch AGOLUTION oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist. Es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

9.4. Einem Sachmangel steht es gleich, wenn AGOLUTION eine andere Sache oder eine unvollständige Leistungserbringung liefert.

9.5. Bei Sachmängeln kann AGOLUTION zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl AGOLUTIONs durch Beseitigung des Mangels, durch Aufzeigen von Möglichkeiten den Mangel zu vermeiden oder durch Lieferung einer Sache ohne diesen Mangel. Bei Software ist ein kostenfreier, gleichwertiger, neuer Programmstand oder der gleichwertige, vorhergehende Programmstand, der den Fehler nicht enthalten hat, vom Auftraggeber zu übernehmen, wenn dies zumutbar ist.

9.6. Mängelbeseitigungen werden innerhalb der regulären Geschäftszeiten der AGOLUTION durchgeführt.

9.7. Mängelbeseitigungen können nur durchgeführt werden, wenn der Auftraggeber die Sache gemäß den Nutzungs- und / oder Lizenzbedingungen nutzt.

9.8. Die Pflichten der AGOLUTION zur Mängelbeseitigung bestehen nicht, wenn die Software oder die sonstigen Lieferungen ohne Zustimmung AGOLUTIONs verändert wurden. Den Auftraggeber trifft die Beweislast, dass der Sachmangel von der Veränderung nicht abhängt.

9.9. Der Auftraggeber wird AGOLUTION bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem der Auftraggeber auftretende Probleme konkret, mit der gebotenen fachlichen Kompetenz, beschreibt und AGOLUTION umfassend informiert. AGOLUTION kann die Mängelbeseitigung nach Wahl vor Ort oder in den Geschäftsräumen des Auftraggebers durchführen. AGOLUTION kann Leistungen auch online erbringen. Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und AGOLUTION nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu seiner Infrastruktur zu gewähren.

9.10. AGOLUTION kann vom Auftraggeber die Erstattung der durch die Fehleranalyse entstehenden Kosten verlangen, sofern kein Mangel vorgelegen hat. Wenn AGOLUTION die Nacherfüllung endgültig verweigert, diese endgültig fehlschlägt oder für den Auftraggeber nicht zumutbar ist, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

9.11. Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate. Sie beginnt mit der Übergabe.

9.12. AGOLUTION gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet AGOLUTION zunächst dadurch Gewähr, dass er dem Auftraggeber eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit verschafft.

9.13. Der Auftraggeber unterrichtet AGOLUTION schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z. B. Urheber- oder Patentrechte) gegen AGOLUTION geltend machen. Der Auftraggeber ermächtigt AGOLUTION die Auseinandersetzung mit Dritten allein zu führen. Macht AGOLUTION von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Auftraggeber von sich aus die Ansprüche des Dritten, nicht ohne Zustimmung der AGOLUTION, anerkennen.

9.14. AGOLUTION wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Auftraggeber von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten und allen Ansprüchen des Dritten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Auftraggebers beruhen.

10. Gewährleistung und Haftung durch Microsoft

10.1. Soweit für den Auftraggeber Cloud-Dienste über Microsoft bereitgestellt werden, gelten für die Leistungen von Microsoft die Vereinbarungen zur Gewährleistung und Haftung, die Microsoft auf Grundlage seiner AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), des Microsoft Kundenvertrages sowie sonstiger Vereinbarungen mit dem Auftraggeber trifft.

10.2. Im Verhältnis zur AGOLUTION nimmt Microsoft die rechtliche Position des Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers ein. Rechtsgrundlage hierfür ist der zwischen dem Auftraggeber und Microsoft abgeschlossenen Kundenvertrag.

10.3. AGOLUTION hat den Auftraggeber auf die Gewährleistungsrechte und Haftungskonstrukte von Microsoft angemessen hingewiesen. AGOLUTION hat insbesondere auf die Geltung irischen Rechts in den Microsoft Verträgen hingewiesen. Dieses unterscheidet sich von deutschem Recht.

10.4. Weitergehende Rechte aus Gewährleistungsrechten und Haftung gegenüber Microsoft lassen sich gegenüber AGOLUTION nicht ableiten.

11. Haftung der AGOLUTION

11.1. Die Haftung der AGOLUTION, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist unbegrenzt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden oder die aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.

11.2. AGOLUTION haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss für die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt jedoch dann nicht, wenn es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) handelt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.3. Wenn und soweit AGOLUTION für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

11.4. Ausgeschlossen ist die verschuldensunabhängige Haftung der AGOLUTION nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind.

11.5. Alle Schadensersatzansprüche gegen AGOLUTION verjähren innerhalb von sechs (6) Monaten nach Lieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung oder vorsätzlicher Schädigung.

11.6. Resultieren die Ansprüche aus unerlaubter Handlung, aus dem Produkthaftungsgesetz, anfänglicher Unmöglichkeit oder verschuldeter Unmöglichkeit findet vorstehende Haftungsbegrenzung keine Anwendung.

11.7. Soweit die Haftung der AGOLUTION ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der AGOLUTION.

11.8. Der Auftraggeber stellt AGOLUTION von sämtlichen Ansprüchen Dritter und den Kosten notwendiger Rechtsverteidigung frei, die auf einer Verletzung von Rechten Dritter oder Gesetzesverletzungen durch den Auftraggeber oder dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen begründet sind und gegen AGOLUTION geltend gemacht werden.

12. Wegfall der Leistungspflicht

12.1. AGOLUTION ist von der Verpflichtung zur Leistung aus dieser Vereinbarung befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Abschluss dieser Vereinbarung zurückzuführen ist.

12.2. Umstände höherer Gewalt sind beispielsweise Krieg, Pandemien, Unruhen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, sowie sonstige durch AGOLUTION nicht zu vertretende Umstände.

12.3. Jede Partei hat die jeweils andere Partei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

12.4. AGOLUTION ist im Übrigen von der Leistungspflicht befreit, sofern AGOLUTION ein von einer Leistungsstörung betroffenes Abonnement ordnungsgemäß beim Distributor oder bei Microsoft beauftragt hat, der entsprechende Online-Dienst von Microsoft aber nicht oder nicht korrekt erbracht wird und dies nicht von AGOLUTION verschuldet ist.

13. Geheimhaltung und Datenschutz

13.1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Durchführung dieser Vereinbarung vom jeweils anderen Partner zugehenden oder bekanntwerdenden Informationen, die rechtlich geschützt sind oder als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse (Geschäftsgeheimnis-Gesetz) gekennzeichnet sind, entsprechend vertraulich zu behandeln.

13.2. Beide Parteien machen die vertraulichen Informationen nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen.

13.3. AGOLUTION ist berechtigt, die generelle Zusammenarbeit im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu kommunizieren.

13.4. Der Auftraggeber ist für die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit der im Rahmen des Auftragsverhältnisses durchgeführten Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch AGOLUTION im Hinblick auf alle einschlägigen Datenschutzgesetze die verantwortliche Stelle.

13.5. Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit personenbezogene Daten im Auftrag durch AGOLUTION verarbeitet werden, findet diese Verarbeitung ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der speziellen Einzelweisungen des Auftraggebers statt. Hierüber schließen die Parteien dann gesondert eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).

13.6. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch Microsoft erfolgt auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen von Microsoft, die insbesondere in dem Datenschutznachtrag zu den Produkten und Services von Microsoft  geregelt sind.

13.7. Microsoft stellt dem Auftraggeber im Rahmen der vorgenannten Bestimmungen eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag und die aktualisierten Standardvertragsklauseln (2021) bereit. Gegebenenfalls erforderliche abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zum Datenschutz sind zwischen dem Auftraggeber und Microsoft direkt zu vereinbaren.

14. Kündigung

14.1. Die Laufzeit dieser Vereinbarung ist unbefristet und beginnt mit beiderseitiger schriftlicher Annahme. Die Vereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

14.2. Die Laufzeiten und Kündigungsfristen der einzelnen bestellten Online-Dienste richten sich nach den geltenden Produktbeschreibungen von Microsoft und den bestellten Abonnements.

14.3. Soweit gemäß Produktbeschreibung keine Laufzeit vereinbart wird, ist die Laufzeit unbefristet. Unbefristete Online-Dienste sind in der Regel jederzeit kündbar.

14.4. Im Falle von Online-Diensten mit einer Mindestlaufzeit ist die Kündigung erstmals zum Zeitpunkt des Ablaufs der Mindestlaufzeit zulässig.

14.5. Soweit ein Online-Dienst nicht unter Einhaltung einer gemäß Produktbeschreibung bestehenden Kündigungsfrist gekündigt wird, kann er manuell durch AGOLUTION oder automatisch verlängert werden. Über die Form (manuell oder automatisch) der Verlängerung werden sich AGOLUTION und der Auftraggeber frühzeitig abstimmen.

14.6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung oder eines Abonnements aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Die außerordentliche Kündigung aufgrund einer Verletzung der Vereinbarung der anderen Partei setzt voraus, dass die Verletzung der Vereinbarung unter angemessener Fristsetzung abgemahnt wurde und die Verletzung der Vereinbarung gleichwohl fortgesetzt oder wiederholt wurde.

14.7. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung behalten die Abonnements des Auftraggebers bei Microsoft ihre Gültigkeit auch über das Ende dieser Vereinbarung hinaus bis zum Ablauf einer im Abonnement vereinbarten Laufzeit.

14.8. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Stellt AGOLUTION dem Auftraggeber ein Portal für den Bestellvorgang von Abonnements zur Verfügung und sieht dieses Portal auch die Abwicklung von Kündigungen vor, genügt dies der Schriftform.

15. Nebenabreden

15.1. Soweit diese Vereinbarung keine einseitigen Änderungs- bzw. Anpassungsrechte vorsieht, bedürfen Änderungen und Ergänzungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei von dieser Schriftformerfordernis selbst ebenfalls nur schriftlich abgewichen werden kann. Änderungen oder Ergänzungen im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Änderungs- bzw. Anpassungsrechte können auch in Textform, d. h. insbesondere per E-Mail mitgeteilt werden.

15.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung möglichst nahekommt.

15.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG) und Verweisungen in ausländische Rechtsordnungen finden keine Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das Landgericht Münster.

16. Anlagen

16.1. Geltende Bestimmungen für die Microsoft Online-Dienste

Title Internet-Adresse
Microsoft Kundenvertrag

https://www.microsoft.com/licensing/docs/customeragreement 

Hier bitte die Ländereinstellung und die Sprache wählen:

Microsoft Kundenvertrag

Datenschutznachtrag zu den Produkten und Services von Microsoft https://www.microsoft.com/licensing/docs/view/Microsoft-Products-and-Services-Data-Protection-Addendum-DPA 
Allgemeine Landingpage für die geltenden Bestimmungen für Online-Dienste von Microsoft

https://www.microsoft.com/licensing/terms/welcome/WelcomePage?programMoniker=MCA 

Unter diesem Link sind insbesondere die Produktbedingungen sowie sonstige rechtliche Bestimmungen abrufbar.

Die Bestimmungen gelten bei Vertragsschluss in ihrer jeweils aktuell veröffentlichten Fassung. Bei Verlängerung einzelner Abonnements gilt die zum Zeitpunkt der Verlängerung aktuell veröffentlichte Fassung.

16.2. Microsoft Rechenzentren

Titel Internet-Adresse
Azure Cloud-Dienste nach Ort oder Region https://azure.microsoft.com/de-de/overview/datacenters/ 
Globale Datencenter Microsoft https://azure.microsoft.com/de-de/global-infrastructure/geographies/#overview